Preise Psychotherapie

Wenn Sie Selbstzahler sind, beträgt das Honorar für Einzelsitzung 1 Stunde (60 min)  90,00 €

abends ab 18 Uhr und samstags  100,00 €

Paarberatung: 110,00 €/Std (60 min), abends ab 18.00 Uhr und samstags 120,00 €/Std (60 min)

in Ausnahmefällen sonntags und feiertags 140 €/Std für Einzelsitzungen, 160 €/Std Paarsitzung

Das Honorar wird nach realem Zeitaufwand abgerechnet. Vor jeder Sitzung klären wir das Zeitfenster ab.

Kostenübernahme von Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung und private Kranken-Zusatzversicherung:

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen mit einschließt, werden die Kosten für die Therapie je nach Ihrem Vertrag ganz oder zum Teil erstattet. Sie zahlen die Kosten an mich und rechnen dann mit Ihrer Versicherung ab. Dafür bekommen Sie von mir eine speziell für die Krankenversicherung ausgestellte Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)Sprechen Sie bitte vorab mit mir, um zu klären ob Ihre Versicherung Kosten übernimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung:

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktiker nicht.

Ausnahmefälle:

  • Wenn z. B. Ihr Arzt Ihnen eine spezielle Therapie bei einem Heilpraktiker anordnet, die er selbst nicht durchführen kann. Dies müsste jedoch in einem Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer gesetzlichen KV vor Beginn der Therapie abgeklärt werden.
  • Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und Sie bei von Ihrer Kasse anerkannten psychologischen Psychotherapeuten nahe Ihres Wohnsitzes zu lange Wartezeiten auf sich nehmen müssten bis ein Therapieplatz frei wird. Es ist Ermessenssache der jeweiligen gesetzlichen Versicherung, welche Wegstrecke Ihnen zu einem freien Therapieplatz zugemutet werden kann. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln, wenn Ihnen zu lange Wartezeiten für eine Therapie und/oder zu lange Wegstrecken zu einem der raren freien Plätze zugemutet werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Sie können die Kosten von Beratungen evtl. auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn es Kommunikation, soziale Kompetenz, Konflikt-Management, also Führungskräfte-Qualitäten betrifft. Dies lässt sich in einem persönlichen Gespräch abklären.