Wenn Sie die Sitzungen selbst bezahlen, gelten folgende Honorare:
Einzelberatung (60 Minuten):
-
98 € bis 18:00 Uhr
-
108 € ab 18:00 Uhr sowie samstags
-
140 € an Sonn- und Feiertagen (nur in Ausnahmefällen)
Paarberatung (60 Minuten):
-
118 € bis 18:00 Uhr
-
138 € ab 18:00 Uhr sowie samstags
-
160 € an Sonn- und Feiertagen (nur in Ausnahmefällen)
Das Honorar wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Vor jeder Sitzung stimmen wir gemeinsam das Zeitfenster ab – transparent und individuell.
Telefon- oder Video-Coaching – flexibel & persönlich
Manchmal spart ein Gespräch per Telefon oder Video einfach Zeit – ob von zu Hause oder unterwegs. Auch im Video-Call entsteht eine vertrauensvolle Atmosphäre, fast so, als säße man sich direkt gegenüber.
Preise für Telefon- oder Video-Coaching:
-
Einzelberatung: 90 € (bis 18:00 Uhr), 100 € (ab 18:00 Uhr)
-
Paarberatung: 118 € (bis 18:00 Uhr), 128 € (ab 18:00 Uhr)
Flexibel, unkompliziert – und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Kostenübernahme von Krankenversicherungen
Private Krankenversicherung und private Kranken-Zusatzversicherung:
Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen mit einschließt, werden die Kosten für die Therapie je nach Ihrem Vertrag ganz oder zum Teil erstattet. Sie zahlen die Kosten an mich und rechnen dann mit Ihrer Versicherung ab. Dafür bekommen Sie von mir eine speziell für die Krankenversicherung ausgestellte Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)Sprechen Sie bitte vorab mit mir, um zu klären ob Ihre Versicherung Kosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenversicherung:
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktiker nicht.
Ausnahmefälle:
- Wenn z. B. Ihr Arzt Ihnen eine spezielle Therapie bei einem Heilpraktiker anordnet, die er selbst nicht durchführen kann. Dies müsste jedoch in einem Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer gesetzlichen KV vor Beginn der Therapie abgeklärt werden.
- Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und Sie bei von Ihrer Kasse anerkannten psychologischen Psychotherapeuten nahe Ihres Wohnsitzes zu lange Wartezeiten auf sich nehmen müssten bis ein Therapieplatz frei wird. Es ist Ermessenssache der jeweiligen gesetzlichen Versicherung, welche Wegstrecke Ihnen zu einem freien Therapieplatz zugemutet werden kann. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln, wenn Ihnen zu lange Wartezeiten für eine Therapie und/oder zu lange Wegstrecken zu einem der raren freien Plätze zugemutet werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Sie können die Kosten von Beratungen evtl. auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn es Kommunikation, soziale Kompetenz, Konflikt-Management, also Führungskräfte-Qualitäten betrifft. Dies lässt sich in einem persönlichen Gespräch abklären.